Allgemeine Geschäftsbedingungen

GTM-24 | Inh. Sefa Kala – allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Allgemeines
  1. Vertragsverhältnisse und Vertragsabschluss
  1. Registrierungspflicht des Nutzers
  1. Ausgewählte Inhalte des Beförderungsvertrages zu Gunsten des Nutzers
  1. Vergütung und Zahlung
  1. Haftung
  1. Schutz von Inhalten, Einräumung von Nutzungsrechten
  1. Änderung des Angebots
  1. Abschlussbestimmungen

1. Allgemeines

GTM-24, Webereistr.38 – 68307 Mannheim ermöglicht ihren Nutzern über die Homepage , durch Einbindung in fremde Online-Plattformen, sowie über mobile Endgeräte oder Emails die Buchungen von Fahrdienstleistungen.

GTM-24 erbringt die vom Kunden erwünschten Fahrdienstleistungen.

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jeder Vereinbarung des Nutzers über Geschäftsbesorgungen der GTM-24. Diese beschreiben die Einzelheiten der Fahrdienstleistungen.

Abweichenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Nutzers wird hiermit auch für den Fall von Bestätigungsschreiben und vorbehaltlosen Leistungen widersprochen. Etwas anderes gilt nur, soweit die Geschäftsführung von GTM-24 dem ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

2. Vertragsverhältnisse und Vertragsabschluss

2.1 Vertragsverhältnisse

GTM-24 und der Nutzer vereinbaren eine Beförderungsleistung. Der Vergütungsanspruch von GTM-24 enthält die verauslagte Beförderungsvergütung. GTM-24 erbringt die Fahrdienstleistungen.

2.2 Vertragsschluss

Der Nutzer gibt mit Übermittlung des ausgefüllten Formulars über das GTM-24 Buchungsformular/widget oder telefonisch an GTM-24 ein Angebot zum Abschluss einer Beförderungsleistung ab. Gegenstand dieses Vertrages ist die Besorgung der vom Nutzer gewünschten Fahrdienstleistung

GTM-24 übermittelt dem Nutzer per E-Mail eine Empfangsbestätigung mit den Einzelheiten der angegebenen Fahrdienstleistung. Damit bestätigt GTM-24 nur den Eingang des Fahrtwunschs des Nutzers.

Erst durch eine gesonderte Erklärung („die sogenannte Buchungsbestätigung“) von GTM-24 per E-Mail kommt die Beförderungsleistung zwischen GTM-24 und dem Nutzer für die gewünschte Fahrdienstleistung zustande. Der Nutzer ist nun berechtigt, die Fahrdienstleistung zu verlangen und weitere Ansprüche gegenüber dem Fahrdienstleister direkt geltend zu machen.

3. Buchungspflicht des Nutzers über Buchungsformular oder per Telefon

Der Nutzer steht gegenüber GTM-24 dafür ein, dass sämtliche Informationen, die er selbst oder durch eine andere Person in seinem Namen an GTM-24 übermittelt, vollständig und korrekt sind.

4. Ausgewählte Inhalte des Beförderungsvertrages zu Gunsten des Nutzers

Die hier beschriebene Einzelheiten für einen Fahrtwunsch des Nutzers kann der Nutzer nur dann vom GTM-24 fordern, wenn sie im Geschäftsvertrag mit GTM-24 vereinbart wurden.

Für den Beförderungsanspruch des Nutzers  von GTM-24 gelten folgende Bedingungen:

4.1 Transferfahrten/Stundenbuchungen, Leistungsänderungen

Der Nutzer kann zwischen Transferfahrten und Stundenbuchungen wählen. Sofern die tatsächlich durchgeführte Fahrt aufgrund eines geäußerten Wunsches des Nutzers bzw. Fahrgastes gegenüber dem geäußerten Fahrtwunsch einen Zusatzaufwand aufweist, ermöglicht GTM-24 diesen Mehraufwand soweit wie möglich. Der Mehraufwand kann zusätzliche Kosten für die individuelle Beförderungsleistung bedeuten, siehe hierzu im Einzelnen unter Punkt 5 beschrieben.

Bei entsprechender Verfügbarkeit sind Änderungen von Fahrtmodalitäten von GTM-24 nach Vertragsabschluss durch den Nutzer bzw. Fahrgast gemäß Punkt 5 mit den dort beschriebenen Vergütungsfolgen möglich.

4.1.1

Bei Transferfahrten gilt der angegebene Preis bei einer Start- und einer Zieladresse. Pro Zwischenstopp auf dem direkten Weg kann ein Zusatzentgelt gemäß der jeweils gültigen Preisstruktur anfallen.

4.1.2

Bei Stundenbuchungen muss die Fahrt immer im Stadtgebiet des Abholortes enden. Eine Stundenbuchung beginnt immer zum gebuchten Abholzeitpunkt.

4.2 Fahrzeugklasse/Fahrzeugmodell, Up-Grade

Der Fahrgast, bzw. Nutzer kann für seinen Fahrtwunsch unter verschiedenen Fahrzeugklassen wählen:

„Economy Class“

„Business Class“

„Business Van“

„VIP“

Ein Upgrade von der Fahrzeugklasse „Economy Class“ in eine höhere Fahrzeugklasse („Business Class“, „Business Class Van“, „VIP“) ist bei Verfügbarkeit ohne zusätzliche Kosten für den Nutzer möglich.

Die Fahrzeugklassen z. Bsp. auf Homepage oder Flyer sind nur Beispielmodelle. Es besteht kein Anspruch auf ein bestimmtes Fahrzeugmodell für eine gebuchte Fahrzeugklasse, es sind insbesondere regionale Unterschiede möglich.

4.3 Beförderungssicherheit, Folgen

4.3.1 Gepäck, Tiere

Der in der Buchungsbestätigung vereinbarte Preis, schließt die im Buchungsformular angegebene Anzahl der

Gepäckstücke mit ein. Bei nicht im Fahrtwunsch angegebenem Übergepäck, Sperrgepäck oder der Beförderung von Tieren können entsprechende Zuschläge erhoben werden; die Vergütung für die Geschäftsbesorgung fällt dann entsprechend höher aus, als in der Buchungsbestätigung angegeben.

GTM-24 kann die Beförderung von nicht vereinbartem Gepäck und/oder Tieren verweigern. Das gilt auch, wenn Tiere nicht in einer geschlossenen und geeigneten Transportbox untergebracht sind.

4.3.2 Beförderung von Kindern

Bei zu befördernder Kindern ist vom Nutzer im Fahrtwunsch durch Angabe von Anzahl und Alter der Kinder, sowie der benötigten Art der Rückhalteeinrichtung mit anzugeben.

4.3.3 Angaben zu Fahrgast- und Gepäckanzahl

Die für ein bestimmtes Fahrzeug angegebene maximale Fahrgast- und Gepäckanzahl ist lediglich eine Schätzung von Faktoren wie Größe und Gewicht von Fahrgästen und Gepäckstücken. Diese Angaben sind daher unverbindlich.

GTM-24 kann die Beförderung von Personen oder Gepäck ablehnen, wenn es die Sicherheits- und Platzverhältnisse nach seiner Einschätzung nach nicht zulassen.

4.3.4 Beförderungsverhinderung

GTM-24 kann eine Beförderung verweigern, wenn zwingende Angaben vom Nutzer im Fahrtwunsch nicht oder nicht zutreffend mitgeteilt wurden.

Ist eine Beförderung deswegen nicht möglich, hat dies keinen Einfluss auf die Vergütung von GTM-24 aus dem Geschäftsvertrag mit dem Nutzer.

4.4 Verzögerungen

Ausnahmesituationen wie beispielsweise Fluglotsenstreiks, extrem schlechte Witterungsverhältnisse etc. sind nur in begrenztem Maße kompensierbar, so dass in diesen Fällen auch längere Wartezeiten oder kurzfristige Stornierungen vom Nutzer zu akzeptieren sind.

 

4.5 Stornierungen, Umbuchungen und nichtangetretene Fahrten

4.5.1 Stornierung

bei Transferfahrten

Bei Transferfahrten ist die Stornierung kostenlos, wenn zwischen der Stornierung und der vereinbarten Abholzeit mehr als drei Stunde liegt. Liegt zwischen der Stornierung und der vereinbarten Abholzeit drei Stunde oder weniger, ist der volle Preis zu bezahlen. Eine Stornierung kann nur per Email an: (info@gtm-24.de) vorgenommen und wirksam werden.

bei Stundenbuchungen

Bei Stundenbuchungen ist die Stornierung kostenlos, wenn zwischen der Stornierung und der vereinbarten Abholzeit mehr als 24 Stunden liegen. Liegen zwischen der Stornierung und der vereinbarten Abholzeit 24 Stunden oder weniger, ist der volle Preis zu bezahlen. Eine Stornierung kann nur per Email an: (info@gtm-24.de) vorgenommen und wirksam werden.

4.5.2 Umbuchungen

Umbuchungen werden grundsätzlich wie Neubuchungen behandelt. Die Regelungen zum Umgang mit Stornierungen (Ziffer 4.5.1 zuvor) gelten entsprechend für die ursprünglich vereinbarte Fahrt. Ein Vergütungsanspruch von GTM-24 für die ursprünglich vereinbarte Fahrt kann entsprechend bestehen bleiben.

4.5.3 Nichtangetretene Fahrten ohne Absage, Verspätungen des Nutzers

Bei nichtangetretenen Fahrt ohne Absage des Nutzers entfällt der Beförderungsanspruch des Nutzers gegenüber GTM-24, dies aber nicht der Vergütungsanspruch von GTM-24, gegenüber dem Nutzer.

bei Transferfahrten

Wenn der Nutzer bzw. Fahrgast ohne Absage nicht innerhalb von 30 Minuten nach dem vereinbarten Abholzeitpunkt am vereinbarten Abholort erscheint, gilt die Fahrt als nicht angetreten. Nichtangetretene Fahrten sind voll zu vergüten, Wartezeitzuschläge fallen hingegen keine an.

Bei Flughafen- oder Bahnhofsabholungen (ausschließlich Fernverkehrsbahnhöfe) gilt eine Fahrt dann als nicht angetreten, wenn der Nutzer oder Fahrgast ohne Absage nicht innerhalb von 60 Minuten nach dem vereinbarten Abholzeitpunkt am vereinbarten Abholort erscheint, wobei Verspätungen oder -verfrühungen am Flughafen oder Bahnhof zu einer Verschiebung der vereinbarten Abholzeitzeit um die eingeplante Zeitspanne zwischen dem geplanten Landezeitpunkt bzw. Ankunftszeitpunkt und der ursprünglichen Abholzeit führt. Nichtangetretene Fahrten sind voll zu vergüten, Wartezeitzuschläge fallen dafür keine an.

Etwas anderes ergibt sich, wenn der Fahrgast sich telefonisch mit GTM-24 über einen späteren Abholzeitpunkt verständigt hat. Etwaige Wartezeitzuschläge sind wie unter Ziffer 5.3.1 beschrieben zu vergüten. Ein Anspruch auf Änderung des Abholzeitpunktes besteht grundsätzlich nicht.

bei Stundenbuchungen

Eine Fahrt gilt als nicht angetreten, wenn der Nutzer bzw. Fahrgast ohne Absage nicht nach Ablauf der gebuchten Stunden ab der gebuchten Abholzeit am vereinbarten Abholort erscheint. Nichtangetretene Fahrten sind voll zu vergüten.

Bei Flughafen- oder Bahnhofsabholungen (ausschließlich Fernverkehrsbahnhöfe) gilt eine Fahrt dann als nicht angetreten, wenn der Nutzer oder Fahrgast ohne Absage nicht nach Ablauf der gebuchten Stunden nach dem vereinbarten Abholzeitpunkt am vereinbarten Abholort erscheint, wobei Verspätungen oder -verfrühungen am Flughafen oder Bahnhof zu einer Verschiebung der vereinbarten Abholzeitzeit um die eingeplante Zeitspanne zwischen dem geplanten Landezeitpunkt bzw. Ankunftszeitpunkt und der ursprünglichen Abholzeit führt. Nichtangetretene Fahrten sind voll zu vergüten.

Etwas anderes ergibt sich, wenn der Fahrgast sich telefonisch über einen späteren Abholzeitpunkt mit GTM-24 verständigt hat. Die Stundenbuchung beginnt wie unter Ziffer 4.1.2 beschrieben, immer  zum gebuchten Abholzeitpunkt. Insofern sind etwaige Verlängerungen der Stundenbuchung wie unter Ziffer 5.2 beschrieben zu vergüten. Ein Anspruch auf Änderung des Abholzeitpunktes besteht grundsätzlich nicht.

4.6. Verhalten in der Limousine

Für die Fahrdienstleistungen der GTM-24 GmbH gelten für den Nutzer folgende Verhaltensvorgaben:

Während der gesamten Fahrzeit gelten für alle Fahrgäste die jeweils anwendbaren Vorschriften zur Regelung des Straßenverkehrs, insbesondere die Anschnallpflicht. Den Anordnungen ist immer Folge zu leisten. Der Fahrer trägt die Verantwortung zur sicheren Durchführung der Fahrt. Den Fahrgästen ist es daher untersagt, die Türen während der Fahrt zu öffnen, Gegenstände aus dem Fahrzeug zu werfen, aus dem Fahrzeug zu schreien oder Körperteile aus dem Fahrzeug herausragen zu lassen. Wenn der Nutzer im gebuchten Fahrzeug vorhandene Geräte oder Anlagen selbst bedienen möchten, ist eine vorherige Einweisung durch den Fahrer maßgeblich.

Alkoholische Getränke dürfen nur nach vorheriger Absprache mitgebracht und konsumiert werden. Das Mitbringen von Speisen ist unerwünscht.

Rauchen ist im Fahrgastraum der Fahrzeuge verboten. Ignoriert der Nutzer oder ein Fahrgast dies, so hat der Nutzer die Kosten einer Fahrzeugreinigung und den hierdurch entstehenden Nutzungsausfall zu tragen.

5. Vergütung und Zahlung

5.1 Grundsätze

Der Vergütungsanspruch der GTM-24 ist in der Buchungsbestätigung angegeben.

Der wesentliche Faktor für die Höhe der Vergütung ist die gewählte Fahrzeugklasse, die Strecke, die Vorbuchzeit sowie der Abholzeitpunkt und Ort

Sonderwünsche, die nachgebucht werden können wie z. B. mehrsprachige Fahrer, Zwischenstopps, Sperrgepäck, individuelle Fahrzeugbeschriftung, Kindersitze etc. können sich preiserhöhend auswirken.

5.2 Fahrtänderunge

Der Nutzer/ Fahrgast kann auch nach dem Abschluss des Geschäftsvertrages und (soweit für GTM-24 möglich) nach Antritt der Fahrt die Fahrtmodalitäten ändern.

Bei spontaner Erweiterung der Fahrt auf Wunsch des Nutzers/Fahrgastes (Strecke oder Stundenanzahl) wird nach Abschluss der Fahrt die tatsächliche Leistung (Gesamtstrecke oder Stundenanzahl) gemäß der jeweils gültigen Preisstruktur neu kalkuliert und berechnet. Bei Stundenbuchungen ist dabei die angefangene halbe Stunde maßgeblich für die Rechnungsstellung, das heißt, dass ab der ersten zusätzlichen Minute für eine besseren Planungssicherheit auf eine halbe Stunde aufgerundet wird

Dementsprechend erhöht sich der Vergütungsanspruch gegenüber dem Nutzer, da sich der Aufwendungsersatz von GTM-24 für den Beförderungsvertrag zu Gunsten des Nutzers entsprechend erhöht.

Verkürzt sich die gebuchte Distanz oder Stundenanzahl gegenüber der Buchung bleibt die vereinbarte Vergütung unberührt und unverändert.

5.3 Sonstige Zuschläge

5.3.1 Für Wartezeiten bei Transferfahrten

Bei Transferfahrten fallen für Wartezeiten bei Flughafen- oder Bahnhofsabholungen (ausschließlich Fernverkehrsbahnhöfe) bis 15 Minuten nach dem vereinbarten Abholzeitpunkt, wobei Verspätungen oder -verfrühungen am Flughafen oder Bahnhof zu einer Verschiebung der vereinbarten Abholzeitzeit um die eingeplante Zeitspanne zwischen dem geplanten Landezeitpunkt bzw. Ankunftszeitpunkt und der ursprünglichen Abholzeit führt, bzw. bis 15 Minuten ab der vereinbarten Abholzeit in allen anderen Fällen keine Zuschläge an. Jede weitere Minute Wartezeit, wird pauschal als Anteil der im jeweiligen Stadtgebiet und für die jeweilige Fahrzeugklasse geltenden Stundenbuchungspreise zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer in Rechnung gestellt.

5.3.2 Zusatz-Kilometer bei Stundenbuchungen

Stundenbuchungen enthalten die im Buchungsformular bzw. telefonisch mitgeteilten Inklusiv-Kilometer je Std. Die darüber hinausgehenden Zusatz-Kilometer sind zusätzlich zu vergüten und orientieren sich an den Streckenpreisen für die gebuchte Fahrzeugklasse im jeweiligen Stadtgebiet und werden zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.

5.4 Zahlungsmodalitäten und Transaktionsgebühren

Der Nutzer kann seine Fahrt per Kreditkarte bezahlen. Etwaige Transaktionsgebühren bei einer Bezahlung per Überweisung (z.B. aufgrund unterschiedlicher Währungen oder lokal unterschiedlichen Konten) trägt der Nutzer.

5.5  Mahnungen, fehlgehende Kreditkartenabbuchungen

Eine angemessene Mahngebühr kann GTM-24 für jede Mahnung berechnen. Für nicht einlösbare Kreditkartenabbuchungen berechnet GTM-24 dem Nutzer die hierfür angefallenen Auslagen (Bank, Kreditkarteninstitut) weiter und behält sich die Geltendmachung einer angemessenen Bearbeitungsgebühr pro Vorfall vor.

5.6 Übermittlung von Rechnungen

GTM-24 sendet dem Nutzer die jeweilige Rechnung elektronisch an die vom Kunden hinterlegte Email-Adresse. Bei einer Bezahlung per Kreditkarte ist die Vergütung sofort fällig. Bei einer Bezahlung per Überweisung gilt das genannte Zahlungsziel laut Rechnung.

5.7 Gutscheine

Gutscheine sind nur einzeln einlösbar und nicht mit weiteren Gutscheinen kombinierbar. Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

6. Haftung

6.1 Grundsätze

GTM-24 haftet für alle eigenen, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursachten Schäden.

Bei durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schäden haftet GTM-24 nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur für vorhersehbare und typische Schäden.

Haftungsbeschränkungen gelten nicht im Rahmen abgegebener Garantien, bei Verletzungen des Lebens, des Körpers und der Gesundheit sowie für Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz.

6.2 Inhalte der Website

GTM-24 haftet weder für die Richtigkeit, Zuverlässigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der kostenlos bereitgestellten Inhalte, die im Rahmen der Emails verbreitet werden, noch für Schäden die daraus entstehen, außer soweit solche Schäden von GTM-24 vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Dies gilt für alle Arten von Schäden, insbesondere Schäden durch Fehler, Verzögerungen oder Unterbrechungen in der Übermittlung, unrichtige Inhalte, Auslassungen, Verlust oder Löschung von Daten, bei Störungen der technischen Anlagen und des Services, Viren oder in sonstiger Weise bei der Nutzung dieses Online-Angebots. GTM-24 haftet ferner nicht für die Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit der angebotenen Funktionen.

6.3 Webseiten Dritte

GTM-24 übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte, Fehlerfreiheit, Funktionsfähigkeit, Rechtmäßigkeit von Internetseiten Dritter, auf die mittels Links verwiesen wird. Seitenaufrufe über Links erfolgen auf eigene Gefahr.

6.4 Richtigkeit übermittelter Informationen, Störungen des Zugangs

GTM-24 übernimmt keine Verantwortung dafür, dass die übermittelten Informationen richtig und vollständig sind und Nutzer bzw. Fahrer diese rechtzeitig erreichen. Ausgenommen sind Inhalte der Buchungsbestätigung.

GTM-24 haftet nicht für Störungen der Qualität des Zugangs für die Homepage aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die GTM-24 nicht zu vertreten hat, insbesondere den Ausfall von Kommunikationsnetzen und/oder Gateways. GTM-24 übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Internetseite unterbrechungs- und fehlerfrei funktioniert und dass etwaige Fehler korrigiert werden.

 

6.5 Freistellungen durch den Nutzer

Der Nutzer stellt GTM-24 von allen Ansprüchen und Kosten, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei, die ein Dritter wegen einer vertragswidrigen Nutzung oder wegen Verletzung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen GTM-24 erhebt.

7. Schutz von Inhalten, Einräumung von Nutzungsrechten

Die im Rahmen der Homepage enthaltenen Inhalte stehen unter Urheberrechtsschutz.

GTM-24 räumt dem Nutzer das durch Einhaltung dieser AGB auflösend bedingtes und widerrufliches Recht ein, die Buchungsbestätigung bestimmungsgemäß zu nutzen. Eine Verwendung darüber hinaus (etwa Veränderungen, Kopien, Wiederveröffentlichungen, Übertragungen, Verbreitungen oder sonstige nicht bestimmungsgemäße Zwecke) ist untersagt.

8. Änderung des Angebots von GTM-24

GTM-24 behält sich vor, die Homepage in einer dem Nutzer zumutbaren Art und Weise jederzeit zu verändern, um diese weiter zu entwickeln oder zu verbessern. Darüber hinaus hat GTM-24 das Recht, sein Angebot  vorübergehend oder endgültig aus wichtigem Grunde einzustellen, auch ohne den Nutzer individuell hierüber zu informieren.

9. Abschlussbestimmungen

9.1 Gesamtheit, Schriftform

Diese AGB sind die gesamte Vereinbarung zwischen GTM-24 und dem Nutzer für den Leistungsgegenstand. Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, elektronische Form oder Textform genügen nicht; das gleiche gilt für eine Änderung oder Ergänzung dieses Schriftformerfordernisses.

9.2 Änderungsvorbehalt

GTM-24 ist berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Bei Änderung erfolgt durch einseitige Erklärung durch Bereitstellung der neuen AGB auf der Homepage von GTM-24 und informiert den Nutzer hierüber. Widerspricht der Nutzer den neuen AGB nicht innerhalb von 14 Tagen ab der Information, sind die neuen AGB ihm gegenüber wirksam. Die weitere Nutzung der Leistungen von GTM-24 ist abhängig von der Anerkennung der AGB durch den Nutzer.

9.3 Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung

Der Nutzer kann nur gegen Forderungen von GTM-24 aufrechnen und Zurückbehaltungsrechte geltend machen, wenn seine Gegenforderungen bzw. Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind. Dies gilt auch bei Mängelrügen des Nutzers.

Der Nutzer ist nicht berechtigt, Ansprüche aus der Vertragsbeziehung ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von GTM-24 an Dritte abzutreten.

Zurückbehaltungsrechte aus Ansprüchen nach dieser Ziffer 9.3 Absatz 1 kann der Nutzer nur geltend machen, wenn sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.

9.4 Anwendbares Recht,

Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen zwischen GTM-24 und dem Nutzer gilt das für Inlandsgeschäfte maßgebliche Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Erfüllungsort ist Mannheim v.d.H..

Ausschließlicher Gerichtsstand ist Mannheim v.d.H., soweit der Nutzer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist oder bei Klageerhebung keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat. Gesetzlich zwingende Gerichtsstände bleiben unberührt.

9.5 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam, nicht durchsetzbar sein oder werden oder Lücken enthalten, so bleiben die übrigen Regelungen wirksam. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksamen, undurchführbaren oder fehlenden Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem Sinn und wirtschaftlichem Zweck sowie dem Willen aller Parteien am nächsten kommen.

Stand: Mannheim, Januar 2020