Krankenbeförderung / Krankentransport

Unsere Krankentransporte erleichtern Ihnen die problemlose Anfahrt zum Arzt oder in ein Krankenhaus. Bei Ihrer Krankenkasse können Sie hierzu speziell eine Genehmigung beantragen, die Sie unserem Taxifahrer vorzeigen.

Wir transportieren Sie dann bequem zur ärztlichen Versorgung und klären die Zahlung direkt mit Ihrer Krankenkasse.

Als Krankentransporte gelten folgende Fahrten:

  • zu ambulanten Behandlungen
  • zu ambulanten Operationen oder in Tageskliniken
  • zu stationären Behandlungen
  • zu Strahlen- oder Chemotherapien

Diese Beförderungen beantragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse!

Gesetzliche Voraussetzung für Krankenfahrten

„Verordnung einer Krankenbeförderung“

  • nicht genehmigungspflichtige Fahrten

Zu den nicht genehmigungspflichtigen Fahrten zählen alle Fahrten zu einem stationären Klinik- oder Reha/Kuraufenthalt, sowie die Rückfahrt bei Entlassung.

Für vor- und nachstationäre Untersuchungen werden, sofern sie einen stationären Aufenthalt verkürzen oder gar vermeiden, die Fahrten ebenfalls 5 Tage vor Aufnahme und bis 14 Tage nach Entlassung ohne vorherige Genehmigung von Ihrer Kasse übernommen.

Des Weiteren sind Fahrten zu ambulanten Operationen und dazu gehörige Vor- und Nachuntersuchungen (5 Tage vor und bis 14 Tage nach OP-Termin) nicht genehmigungspflichtig.

Voraussetzung für alle genannten Fahrten ist die „Verordnung einer Krankenbeförderung“ von Ihrem Arzt.

  • genehmigungspflichtige Fahrten

Zu den Genehmigungspflichtigen Fahrten zählen alle Fahrten zu einer Dauer- oder hochfrequenten Behandlung, wie z.B.

  1. Strahlentherapie
  2. Chemotherapie
  3. Dialysebehandlung
  4. andere Behandlungen, die mindestens 2x pro Woche über mindestens 6 Wochen dauern

Fahrten zu ambulanten Arztbesuchen werden in der Regel nicht von Ihrer Krankenkasse übernommen.

Auch für solche Fahrten gibt es Ausnahmeregelungen:

Haben Sie mindestens die Pflegestufe 2 oder sind Sie im Besitz eines Schwerbehindertenausweises mit mindestens einem der Merkzeichen „aG“, „Bl“ oder „H“, sind Sie berechtigt, nach vorheriger Genehmigung bei Ihrer Krankenkasse, für ambulante Arztbesuche ein Taxi zu nutzen. Wie bei den genehmigungspflichtigen Fahrten ist hier ebenfalls die „Verordnung einer Krankenbeförderung“ von Ihrem Arzt notwendig.